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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Weinturm GmbH, FN 81515a

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Weinturm  GmbH, 4030 Linz, Thanhoferstraße 11, im Folgenden kurz WEINTURM genannt.

1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers erlangen nur dann Gültigkeit, wenn WEINTURM diesen schriftlich und firmenmäßig gefertigt zustimmt. Der Inhalt der gegenständlichen AGB werden weder durch einen etwaigen Handelsbrauch, noch durch stillschweigende Duldung auch über längere Zeit nicht inhaltlich abgeändert.

1.3 Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunden mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.

1.4.Ausnahmslos werden alkoholische Getränke nur an Personen, welche 18 Jahre alt sind, verkauft. Durch die Abgabe der gegenständlichen Bestellung, in welcher Form auch immer bestätigen Sie, dass Sie das Mindestalter von 18 Jahren bereits überschritten haben.

2 Preisgestaltung

2.1 Die Preise gelten ab Lager Linz ohne Abzug. Alle durch den Versand entstehenden Spesen, einschließlich allfälliger Ein- bzw Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer.

2.2 Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. angegebenen Preise sind – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – stets freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich. Tippfehler oder technische Fehler bei der Preisauszeichnung sind möglich. WEINTURM behält es sich vor, Bestellungen, die auf einem Irrtum bei der Preisauszeichnung beruhen, abzulehnen und vom Verkaufsangebot zurückzutreten.

2.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist WEINTURM berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

2.4 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 2.3 nicht.

3 Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt samt Haftung bei Verletzung gegen diesen, Verzugsfolgen:

3.1 Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist. Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese gesondert verrechnet. Das Entgelt dafür wird bei Lieferung der Ware fällig. Sofern der verrechnete Preis nicht bei Lieferung voll bezahlt wird, ist der Überbringer der Waren berechtigt, diese auf Kosten des Käufers wieder mitzunehmen. Zahlungen werden immer auf die ältesten offenen Forderungen samt Verzugszinsen angerechnet, und zwar auch bei gegenteiliger Widmung durch den Kunden

3.2 WEINTURM behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor. Dieser Eigentumsvorbehalt ist bei der Weiterveräußerung der Waren vor vollständiger und nicht wieder rückführbarer sowie vorbehaltsloser Zahlung an den Erwerber offen zu legen, und an diesen zu überbinden, und WEINTURM davon schriftlich zu verständigen.

Ungewöhnliche Verfügungen über unser Eigentum, wie Sicherungsübereignungen oder -abtretungen oder Verpfändungen sind nicht zulässig. Werden hinsichtlich unseres Eigentums Forderungen von Dritten gestellt, sind wir davon sofort zu verständigen

Bei Verletzung des Eigentumsvorbehaltes und der hier festgelegten Pflichten haftet der Kunde, der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft bzw der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft für Schäden aus der Verletzung dieses Eigentumsvorbehaltes bei leichter Fahrlässigkeit, sowie persönlich und solidarisch mit der Gesellschaft oder sonstigen Dritten, welche in das Eigentumsrecht von WEINTURM eingreifen.

3.3 Bei Erteilung eines Auftrages ist eine Anzahlung von mindestens 25 % des Auftragswertes zu leisten. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen zu bezahlen. Im Fall eines ungerechtfertigten Rücktritts durch den Kunden verfällt sie als pauschalierter Schadenersatz.

3.4 Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann WEINTURM wahlweise

– die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,

– eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,

– den Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen (zu diesen Kosten und Aufwendungen zählen insbesondere auch die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines Inkassoinstitutes oder Anwaltsbüros), die durch die zweckentsprechende Verfolgung der Ansprüche entstehen, verlangen,

– sowie Verzugszinsen von 12 % jährlich verrechnen, bzw.

– bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

3.5 Eingeräumte Rabatte, Boni, oder sonstige Vergünstigungen sind mit dem Eingang der vollständigen und fristgerechten Zahlung aufschiebend bedingt. Sie erlöschen automatisch mit der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Zahlung der entgegengenommenen Lieferung.

3.6 Rabatte und Skonti gelten nicht für Subskriptionen, Raritäten, Auktionen, Gewinnspiele jeder Art oder bereits reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar.

3.7 Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen bis zu einem Betrag von Euro 500,– wird an den Käufer ein Mahnschreiben zur Zahlung des ausständigen Kaufpreises und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 36 (inkl. € 6 an 20% USt.) gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Betrag bis zu dem im Mahnschreiben genannten Termin nicht, ist WEINTURM berechtigt, unverzüglich eine Mahnklage bei Gericht einzubringen.

3.8 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten obige Punkte 3.4 und 3.5 nicht.

4 Risikotragung; Gefahrenübergang, Kork:

4.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr mit der Entnahme vom Verkaufsregal, jedenfalls aber mit der Übergabe an der Kassa auf den Käufer über.

4.2 Die Zustellung der Ware durch WEINTURM erfolgt mit Übergabe an den Kunden. Das Transportrisiko trägt WEINTURM. Als Übergabeort ist der für eine Ladebordwand eines Lkw erreichbaren nächsten Punkt zum Hause der  Lieferadresse vereinbart.

4.3 Naturkork ist nicht nur ein Verschluss, sondern ein integraler Bestandteil der Weinbereitung. Jeder Korken gibt, wenn auch nur in mikroskopisch kleinen Mengen, Substanzen an den Wein ab – darunter Gerbstoffe, Tannine und aromatische Komponenten, die zur Individualität jeder Flasche beitragen.

Unsere Winzer setzen sich durch strenge Selektionskriterien und Prüfverfahren kontinuierlich für höchste Qualität bei den verwendeten Naturkorken ein. Trotz dieser Bemühungen bleibt ein Restrisiko, dass eine Flasche Wein nicht vollkommen den Vorstellungen eines Weinliebhabers entspricht.

Da wir weder den genauen Grund für Reklamationen nachvollziehen können, noch wissen, welche unsachgemäße Lagerung oder Behandlung außerhalb unseres Einflussbereichs stattgefunden hat, können wir keine Korkreklamationen akzeptieren. Das Risiko, dass eine Flasche nicht vollkommen den Erwartungen entspricht, liegt beim Öffner. Daher empfehlen wir, Weine mit Korkverschluss nur zu kaufen, wenn dieses Risiko akzeptiert wird.

  1. Bestellung, Lieferfrist, Lieferhindernisse, Rücktritt vom Vertrag

5.1 Die Lieferung erfolgt durch WEINTURM oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Die Warenübergabe erfolgt persönlich und deshalb ist es erforderlich, dass zu Geschäftszeiten an der angegebenen Lieferadresse eine zur Warenannahme befugte Person anwesend ist. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist WEINTURM berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen.

5.2 Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. WEINTURM behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist aus von WEINTURM nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit bis zum Wegfall dieser Hindernisse. Zu den von WEINTURM nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Produkte von Dritten,  Staus oder sonstige Sperren, Aussperrungen und Streiks sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt.

5.3 WEINTURM ist bei Annahme- bzw. Zahlungsverzug berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von WEINTURM zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen.

5.4 Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend von Teillieferungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

5.5 Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen (“Storno”) und stimmt WEINTURM dem schriftlich zu, so hat WEINTURM jedenfalls Anspruch auf 20% des Kaufpreises bei Lagerware als pauschalierter Mindestschadenersatz (“Stornogebühr”). Bei bereits zugestellter Ware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.

5.6 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt abweichend von den Punkten 5.3 und 5.4, dass der Käufer nach Überschreitung der angegebenen Ausliefertermine unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten kann.

6 Gewährleistung

6.1 Zusagen der Angestellten von WEINTURM über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware sind persönliche Meinungen, demnach subjektiv, und daher unverbindlich. Ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften gelten nur, wenn sie schriftlich durch den Geschäftsführer  von WEINTURM erfolgen.

6.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel bei WEINTURM unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort, bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware samt Korken bzw. Verschluss, und der Originalrechnung. Die Abgeltung berechtigter Ansprüche erfolgt durch Ausstellung eines Gutscheines.

6.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.

6.4 WEINTURM erfüllt Gewährleistungsverpflichtungen nach wahlweise entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Gutscheinausstellung) innerhalb von sechs Wochen ab Reklamation.

6.5 Handelsübliche oder geringfügige, technisch oder alterungsgemäß bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

6.6 WEINTURM haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für auch für nach Muster bestellte Waren, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält, bzw. vom Produzenten vorgegeben ist.

6.7 Bei bestellten Weinen ist eine Lieferung der bestellten Jahrgängen nur so lange verbindlich, wie die bestellten Produkte mit den exakten Jahrgängen verfügbar sind. Falls die Lieferung mit Weinen des nachfolgenden Jahrganges erfüllt werden kann, ist WEINTURM berechtigt diese Produkte zu liefern, sofern sie laut Lieferantenangabe qualitativ gleichwertig sind. Ein Gewährleistungsanspruch oder Umtauschrecht entsteht in diesem Fall nicht.

6.8 Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Auch Abverkaufsware und stark aktionierte bzw. rabattierte Ware ist von der Gewährleistung und vom Umtausch ausgeschlossen.

6.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des vereinbarten Gefahrenüberganges.

6.10 Nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Kunden stellt insbesondere Glasbruch keinen Grund für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden dar.

6.11 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt an Stelle der Punkte 6.1 bis 6.4, dass der Kunde nach seiner Wahl eine angemessene Preisminderung, zumutbare Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden bzw Austausch der Ware verlangen kann.

7 Haftungseinschränkung von WEINTURM; keine Produkthaftung, Risikohinweis:

7.1 WEINTURM haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person.

7.2 Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.

7.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 7.2 nicht.

7.4 Für Schäden oder Verluste, die durch beauftragte Zustell- oder Paketdienste verursacht wurden, haftet WEINTURM nicht.

7.5. Keine Produkthaftung von WEINTURM als bloßer Händler:

Weiters wird jede Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden an Sachen des Käufers, falls dieser ein Unternehmer ist, einvernehmlich ausgeschlossen. Der Käufer ist im Fall der Weiterveräußerung oder sonstigen Weitergabe der Waren, unabhängig davon, ob diese vor der Weiterverarbeitung bearbeitet oder verarbeitet wurden, verpflichtet, mit seinem eigenen Abneh­mer, falls dieser Unternehmer ist, eine gleichlautende Freizeichnungsklausel gemäß § 9 Produkthaftungsgesetz zu vereinbaren und auch diesen zu verpflichten, mit seinem allfälligen Abnehmer eine gleichlautende Vertragsbedingung festzulegen, andernfalls jegliche Haftung bzw. jeglicher Rückgriff auf uns bei Eintritt eines Schadensfalles nach den Regeln des Produkthaftungsgesetzes ausgeschlossen ist.

7.6. Risikohinweis für alle kohlensäurehaltigen Getränke:

Auf das besondere Risiko der durch unsachgemäße Lagerung bzw. Verwendung von kohlensäurehaltigen Produkten, wie Sekt, Mineralwasser, Champagner, moussierende Weine, sowie nicht gekühlte geöffnete gärende Frucht- bzw. Gemüsesäfte, etc. wird ausdrücklich hingewiesen.

Es besteht Gefahr für Leib und Leben, wenn kohlensäurehältige Produkte teilentleert, gefroren und wiederaufgetaut, zu viel geschüttelt, oder übermäßiger Hitze, wie etwa im Auto bei Sonneneinstrahlung, etc. ausgesetzt werden. Die dadurch entstehenden Drucke in einer Flasche überschreiten den üblicherweise vorherrschenden Druck bis um das Zehnfache des normalen Innendrucks!!!

Aus diesem Grunde übernimmt der Lieferant keinerlei Haftung für gefrorene, überhitzte, oder sonst unrichtig gelagerte, sowie übermäßig geschüttelte Gebinde mit kohlesäurehaltigen Getränken, oder solchen, bei welchen durch Gärung derartige Drucke entstehen können.

Der Auftraggeber und Besteller verpflichtet sich, diesen Risiko- und Warnhinweis an weitere Kunden bzw. Endabnehmer zu überbinden, und diesbezüglich die Getränkelieferantin vollkommen schad- und klaglos zu halten.

8 Abholung

8.1 Bei WEINTURM bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 7 Tagen ab Verständigung der Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.

8.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat die WEINTURM das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.

9 Erklärungen von WEINTURM und des Kunden

9.1 Mündliche Erklärungen oder Zusagen der Mitarbeiter von WEINTURM sind nur wirksam, wenn sie von WEINTURM schriftlich bestätigt werden. Unübliche schriftliche Mitteilungen auf Lieferscheinen, Überweisungen, etc. haben gegenüber WEINTURM keine Verbindlichkeit, weil sie von der Geschäftsführung nicht gelesen werden.

9.2 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen und Erklärungen durch den Kunden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der vereinbarten Schriftform. WEINTURM behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch WEINTURM wirksam werden.

9.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 9.1 nicht.

10 Datenschutzklausel, Google, Cookies, Newsletter

10.1 Wir verarbeiten, speichern und verwenden die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen (wie zB Name, Anschrift, Geburtsdatum oder E-Mail-Adressen), zum Zwecke der automatischen Vertragsabwicklung in einer Teilnehmerevidenzliste bei Verkostungen oder von uns veranstalteten Festivitäten. Eine Übermittlung von Daten an Außenstehende erfolgt nur, sofern dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist.

10.2 Wenn wir Ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten und Sie dem nicht widersprochen haben, behalten wir uns vor, Ihnen regelmäßig Angebote zu ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen, wie den bereits erworbenen, per E-Mail zuzusenden (E-Mail-Newsletter). Sie können dieser Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit (insbesondere per E-Mail an [email protected]), oder über einen dafür vorgesehenen Link in der Werbe-E-Mail widersprechen, ohne dass hierfür Kosten für Sie entstehen.

10.3 Webanalyse mit Google (Universal)Analytics:

Diese Website benutzt Google (Universal) Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (www.google.de). Google (Universal) Analytics verwendet Methoden, die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen, wie zum Beispiel sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Die erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Durch die Aktivierung der IP – Anonymisierung auf dies er Webseite wird dabei die IP – Adresse vor der Übermittlung innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP – Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte anonymisierte IP – Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP – Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser – Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de Alternativ zum Browser – Plugin können Sie diesen Link klicken, um die Erfassung durch Google Analytics auf dieser Website zukünftig zu verhindern. Da bei wird ein Opt – Out – Cookie auf Ihrem Endgerät abgelegt. Löschen Sie Ihre Cookies, müssen Sie den Link erneut klicken.

10.4. Verwendung von Facebook Social Plugins

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Facebook verwendet, das von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA („Facebook“) betrieben wird. Die Plugins sind mit einem Facebook – Logo o der dem Zusatz „Soziales Plug – in von Facebook“ bzw. „Facebook Social Plugin“ gekennzeichnet. Eine Übersicht über die Facebook Plugins und deren Aussehen finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Facebook her. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und in die Seite eingebunden. Durch diese Einbindung erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook – Profil besitzen oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt sind. Diese Information (einschließlich Ihrer IP – Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Facebook in die USA übermittelt und dort gespeichert.

Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website Ihrem Facebook – Profil unmittelbar zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den „Gefällt mir“ – Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird diese Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden außerdem auf Ihrem Facebook – Profil veröffentlicht und Ihren Facebook – Freunden angezeigt.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook die über unseren Webauftritt gesammelten Daten unmittelbar Ihrem Facebook – Profil zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen. Sie können das Laden der Facebook Plugins auch mit Add – Ons für Ihren Browser komplett verhindern, z.B. mit dem „Facebook Blocker“ ( http://webgraph.com/resources/facebookblocker/ ).

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf ggf. erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an [email protected].

10.5. Online-Plattform zur Streitbeilegung / Information gem. § 19 Abs.3 AStG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Gem. § 19 Abs. 3 AStG hat WEINTURM den Verbraucher, wenn er mit diesem in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen. Für Online-Geschäfte sind dies:

http://www.ombudsmann.at http://www.verbraucherschlichtung.or.at

WEINTURM erklärt, dass – soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht – an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor den zuständigen Alternativ-Streitbeilegungsstellen nicht teilnimmt.

11 Sonstige Bestimmungen

11.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen. Anstelle der unwirksamen bzw. ungültigen Bestimmung hat die dem Sinn und Zwecke nach gerade noch gültiger Formulierung zu treten.

11.3 Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für WEINTURM als auch den Käufer Linz.

11.4 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist wahlweise das sachlich zuständige Gericht in Linz bzw. das Bezirksgericht Urfahr als ausschließlich zuständiger Gerichtsstand festgelegt.

11.5 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.6 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 11.4 nicht. Punkt 11.5 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 5 des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.